Veranstaltung: | BAG Sitzung 21.-23. Februar 2020 |
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Antragsteller*in: | Landesarbeitsgemeinschaft Internationales Baden-Württemberg (dort beschlossen am: 30.01.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.02.2020, 14:34 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A2NEU: Entwicklungszusammenarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe - zum Grundsatzprogramm
Antragstext
Entwicklungszusammenarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Entwicklungspolitik ist Zusammenarbeit von Partnern, die darauf abzielt
gegenseitigen Respekt auch auf alle Politikfelder auszudehnen. Darunter
verstehen wir eine faire Handelspolitik, einen Austausch der Beziehungen auf
Augenhöhe, gegenseitige Unterstützung bei Projekten und in der Finanzierung
derselben, Erfahrungsaustausch, Abkehr einer einseitigen Wissenstransferpolitik.
Dieses Verständnis von Zusammenarbeit muss zwingend auf allen Ebenen der
Gesellschaft stattfinden. Eine Deutungshoheit und Konzentration auf Bundesebene
ist nicht zeitgemäß. Die Länder, die Kommunen und die zivilen Akteure verfügen
über ein nachhaltiges Wissen und Informationen, die es stärker zu
berücksichtigen gilt.
Die enge Zusammenarbeit mit den Partnern in aller Welt vor Ort hat einen
stetigen Zuwachs an Vertrauen und persönlichen Kontakten generiert, den es zu
erhalten und zu fördern gilt.
Die professionalisierte Entwicklungszusammenarbeit auf Bundesebene kann hier
unterstützend wirken, jedoch kann sich hieraus kein Alleinvertretungsanspruch
ableiten. Entwicklungszusammenarbeit muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
gesehen und akzeptiert werden. Der Regierungsansatz auf Bundesebene, dass
Entwicklungszusammenarbeit „Außenpolitik“ ist, muss anders gedacht werden.
In Zeiten zunehmender Akzeptanz, dass dieser Planet seinen Bewohner*innen nur
dann Lebensgrundlage sein kann, wenn dieselben seine vorhandenen Ressourcen und
sein „Menschsein ermöglichendes Klima“ nicht derart schädigen und übernutzen,
dass ebendiese Lebensgrundlage für alle Menschen sich dergestalt verändert, dass
es Verteilungskämpfe geben wird, deren Ausmaß wir uns nicht im geringsten
vorstellen können, ist jede*r dazu aufgerufen diese gesamtgesellschaftlichen
Aufgaben aktiv mitzugestalten.
Wir Grüne werden Entwicklungszusammenarbeit partnerschaftlich, als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, verfolgen und damit alle Akteure
gleichberechtigt unterstützen, sowie den Ländern und Kommunen bei dieser Aufgabe
die ihnen notwendigen Kompetenzen an die Hand geben.
Begründung
Grundsatzprogrammprozesses
Das neue Grundsatzprogramm „Veränderung in Zuversicht“ soll im Herbst 2020 verabschiedet werden. Im März 2019 wurde der erste Zwischenbericht des Grundsatzprogrammprozesses erstellt. Er soll zur weiteren Diskussion anregen und Impulse für die zweite Phase des Grundsatzprogrammprozesses liefern. Sie soll bis Sommer 2020 in den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm münden.
Auf dieser Grundlage und den weiteren Diskussionen und Kommentaren haben wir, die Landesarbeitsgruppe Internationales Baden-Württemberg, den nachfolgenden Antrag formuliert.
Ausgehend von den Leitfragen zu der zukünftigen Europa, Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik, wie diese im Grundsatzprogramm auszuformulieren sind, zielt unser Antrag auf die Herausstellung, dass wir Grünen die Verantwortung eines jeden Einzelnen, als verantwortungsbewußter und selbstbestimmter Mensch, herausstellen und ein aktives Wirken als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definieren.
Die formulierten Leitfragen
Sind Städte und Regionen die neuen Akteure für erfolgreiches multilaterales Handeln anstelle blockierter Nationalstaaten?
Wie organisieren wir Verstädterung und das Leben in Mega Cities ökologisch, sozial und frei?
Müssen Kommunen in einer globalisierten Welt stärker außenpolitisch agieren?
haben wir aufgenommen und möchten mit unserem Antrag im Kapitel Antworten in Zeiten des Umbruchs die Grundsätze einer gerechten und friedlichen Weltordnung (Seite S. 31 – 43) wie folgt ergänzen (siehe oben)
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